Unfallinstandsetzung in Berlin für Porsche, BMW und Mercedes-Benz
Wir reparieren deinen Unfallschaden nach den Vorgaben des Herstellers, prüfen danach Fehlerspeicher und Assistenzsysteme mit Hersteller-Software und klären die Abrechnung mit der Versicherung. Für die Reparaturzeit kannst du bei uns ein Ersatzfahrzeug mieten.
Symbolbild, KI-generiert
Was musst du nach einem Unfall sofort tun?
Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, Beweise sichern. Alles andere hat Zeit bis zum nächsten Tag. Die Liste rechts folgt den Empfehlungen des ADAC.
Danach rufst du uns an. Wir sagen dir, ob dein Auto noch fahren darf, und besprechen mit dir, ob ein Gutachten nötig ist.
Nach dem Unfall030 78 00 19 96Warnblinker, Warnweste, Warndreieck
Das Warndreieck stellst du 50 bis 100 Meter hinter der Unfallstelle auf.
Polizei rufen, wenn nötig
Immer bei Verletzten, größerem Schaden, Miet- oder Firmenwagen, Streit oder Unfallflucht.
Fotos und Zeugen
Fotografiere die Unfallstelle, beide Fahrzeuge und die Schäden. Notiere Namen und Telefonnummern von Zeugen.
Europäischer Unfallbericht
Füllt ihn gemeinsam aus: Kennzeichen, Versicherung und Hergang. Eine Schuld erkennst du dabei nicht an.
Versicherung informieren
Melde den Unfall deiner eigenen Versicherung zeitnah, auch wenn du nicht schuld bist. Die Frist steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Werkstatt anrufen
Ist dein Auto nicht mehr fahrbereit, lass es abschleppen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt das die Versicherung des Unfallgegners.
Quelle: ADAC, Was tun nach einem Unfall? Keine Rechtsberatung.
Wer bezahlt die Unfallreparatur?
Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. War es der andere, zahlt seine Haftpflichtversicherung. Warst du es selbst oder gibt es keinen Unfallgegner, springt deine Kasko ein, sofern du eine hast. Wähle deinen Fall.
Die Versicherung des Unfallgegners ersetzt deinen Schaden
Du darfst die Werkstatt frei wählen. Schlägt dir die gegnerische Versicherung eine Partnerwerkstatt vor, ist das ein Angebot, keine Pflicht. Bei Teilschuld zahlt sie anteilig.
- Reparatur in der Werkstatt deiner Wahl, laut Rechnung mit Mehrwertsteuer
- Gutachten von einem Sachverständigen, den du selbst aussuchst
- Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur
- Wertminderung, wenn das Gutachten sie ausweist, vor allem bei jungen Autos
- Abschleppen von der Unfallstelle
- Anwalt und eine Pauschale für Telefon und Porto
Quelle: ADAC, Das zahlt die gegnerische Versicherung. Den Anspruch kannst du direkt gegen die Versicherung richten (§ 115 VVG). Keine Rechtsberatung.
Deine Kaskoversicherung zahlt nach deinem Vertrag
Die Vollkasko deckt auch selbst verschuldete Unfälle. Die Teilkasko zahlt unter anderem bei Glasbruch, Wildunfall, Diebstahl und Unwetter. Was genau gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
- Reparatur abzüglich deiner Selbstbeteiligung
- Werkstattbindung: In manchen Tarifen bestimmt die Versicherung die Werkstatt. Frag vor der Reparatur nach.
- Mietwagen nur, wenn dein Tarif das vorsieht
- Rückstufung in der Vollkasko nach einem Schaden, die Teilkasko bleibt unberührt
Quellen: ADAC, Vollkasko, Verbraucherzentrale, Kfz-Versicherung. Keine Rechtsberatung.
Wie läuft die Abrechnung mit der Versicherung?
Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Versicherung: Schadenfotos, Kostenvoranschlag oder Gutachten, Reparaturablauf und Rechnung. Du gibst uns die Schadennummer, den Rest klären wir mit dem Sachbearbeiter.
Laut ADAC kann die Reparatur beginnen, sobald Kostenvoranschlag oder Gutachten vorliegen. Am sichersten ist eine schriftliche Kostenübernahme der Versicherung. Darauf warten wir, bevor wir loslegen, wenn du das möchtest.
Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Die Reparaturkosten musst du nicht vorstrecken. Bei einem Kaskoschaden zahlst du uns nur deine Selbstbeteiligung.
Zahlt die Versicherung nicht alles, etwa bei Teilschuld, bleibt der offene Rest beim Auftraggeber. Deshalb besprechen wir vor der Reparatur, wer was übernimmt.
Wie bleibst du mobil, bis alles fertig ist?
Solange dein Auto bei uns in der Reparatur steht, kannst du bei uns ein Ersatzfahrzeug mieten. Sag bei der Anfrage gleich dazu, dass du eines brauchst.
War der andere schuld, zahlt seine Versicherung den Mietwagen für die Reparaturdauer, wenn du auf ein Auto angewiesen bist. Der ADAC rät, das günstigste Fahrzeug deiner Klasse zu nehmen. Brauchst du keinen Wagen, steht dir stattdessen Nutzungsausfall zu.
Welches Fahrzeug frei ist und zu welchen Bedingungen du es bekommst, klären wir bei deiner Anfrage.
zahlt der Unfallgegner, solange repariert wird
Tagessatz je nach Fahrzeug, laut ADAC 23 bis 175 €
Mietwagen nur, wenn dein Vertrag ihn einschließt
Quellen: ADAC, Ansprüche nach Unfall, ADAC, Nutzungsausfall. Beträge können sich ändern. Keine Rechtsberatung.
Wie reparieren wir deinen Unfallschaden?
Nach den Reparaturvorgaben von Porsche, BMW und Mercedes-Benz, mit Originalteilen oder Teilen in OE-Qualität. Nach einem Unfall reicht es nicht, Blech und Lack zu richten: Sensoren, Steuergeräte und Fahrwerk müssen danach wieder stimmen.
Deshalb endet jede Unfallreparatur bei uns mit einer Prüfung per Hersteller-Diagnosesoftware. Danach weißt du, dass kein Fehler im Speicher steht und die Assistenzsysteme wieder arbeiten.
Wir arbeiten nur an Porsche, BMW und Mercedes-Benz. Mehr zu deiner Marke: Porsche, BMW, Mercedes-Benz.
Schadenaufnahme mit FotosBeleg
Wir dokumentieren jeden Schaden mit Fotos und Fehlerspeicher-Auszug. Das hilft dir bei der Versicherung und beim Gutachter.
Karosserie und LackPartner
Blech und Lack übernimmt ein Partnerbetrieb, dem wir vertrauen. Den Ablauf steuern wir: Termine, Teile und Abstimmung laufen über uns, du hast einen Ansprechpartner.
Originalteile oder OE-QualitätTeile
Stoßfänger, Scheinwerfer, Kühler und Halter vom Hersteller oder in gleicher Qualität. Welche Teile verbaut werden, steht auf der Rechnung.
AchsvermessungFahrwerk
Nach einem Anprall an Rad oder Achse prüfen wir Spur und Sturz, damit dein Auto wieder geradeaus läuft. Die Achsvermessung machen wir in unserer Werkstatt.
Kalibrierung der AssistenzsystemeSensorik
Radar und Kamera sitzen oft genau dort, wo es geknallt hat: im Stoßfänger, im Grill oder hinter der Frontscheibe. Nach dem Tausch stellen wir sie selbst neu ein, mit den dafür vorgesehenen Systemen und der Software des Herstellers.
Fehlerspeicher und ProbefahrtDiagnose
Zum Schluss lesen wir alle Steuergeräte mit der Hersteller-Diagnosesoftware aus und fahren Probe. Erst dann bekommst du den Schlüssel zurück.
Wie läuft eine Unfallreparatur bei uns ab?
Vom ersten Anruf bis zur Schlüsselübergabe in sechs Stationen. Wie lange die Reparatur dauert, hängt vom Schaden und von der Lieferzeit der Teile ab. Den Termin nennen wir dir, sobald die Teile bestellt sind.
- Anfrage
Schaden melden
Anrufen oder das Formular nutzen, gern mit Fotos vom Schaden.
- Annahme
Auto kommt zu uns
Selbst gefahren, wenn es verkehrssicher ist, sonst abgeschleppt.
- Prüfung
Schaden aufnehmen
Fotos, Fehlerspeicher und Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden kommt ein Gutachter deiner Wahl.
- Versicherung
Kosten freigeben
Die Versicherung bestätigt die Kosten. Erst dann bestellen wir Teile, wenn du das so willst.
- Werkstatt
Reparieren und prüfen
Nach Herstellervorgabe, danach Kalibrierung, Fehlerspeicher und Probefahrt.
- Übergabe
Abholen
Wir zeigen dir, was gemacht wurde. Den Ersatzwagen gibst du bei uns zurück.

Dipl.-Ing. René Wieland hat die AUTOSCHMIEDE® gegründet und führt sie bis heute. In Berlin-Tempelhof arbeitet sein Team nur an Porsche, BMW und Mercedes-Benz, mit TÜV SÜD Prüfstützpunkt im Haus.
Wie meldest du uns deinen Unfallschaden?
Ruf an oder schick uns die Anfrage mit Fotos vom Schaden. Schreib dazu, wer den Unfall verursacht hat, welche Versicherung beteiligt ist und ob du einen Ersatzwagen brauchst.
Für Porsche, BMW und Mercedes-Benz. Hast du schon eine Schadennummer der Versicherung, halte sie bereit. Die Öffnungszeiten stehen unten auf der Seite.
- Fotos vom Schadenaus mehreren Winkeln, dazu das Kennzeichen
- Versicherung und Schadennummerdeine oder die des Unfallgegners
- Foto vom Fahrzeugscheinvollständig, als JPG, PNG oder PDF
- Kurz der Hergangund ob du einen Ersatzwagen brauchst
Was fragen Fahrer nach einem Unfall?
Ja. Als Geschädigter bist du in der Regel frei in der Wahl der Werkstatt, so schreibt es der ADAC. Die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung ist ein Angebot, keine Pflicht.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners ein erforderliches Gutachten, und du suchst den Sachverständigen selbst aus. Eine feste Grenze gibt es nicht. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag mit Fotos, der ADAC nennt als Faustregel Schäden bis etwa 1.000 Euro. Wir sagen dir nach der Schadenaufnahme, was sinnvoll ist.
Ja, du kannst bei uns für die Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug mieten. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen, wenn du auf ein Auto angewiesen bist, oder alternativ Nutzungsausfall. Bei einem Kaskoschaden hängt es von deinem Tarif ab. Die Bedingungen für den Ersatzwagen klären wir bei deiner Anfrage.
Beim Haftpflichtschaden nicht. Bei einem Kaskoschaden kommt es auf deinen Vertrag an: Manche Tarife haben eine Werkstattbindung, dann bestimmt die Versicherung die Werkstatt. Frag vor der Reparatur bei deiner Versicherung nach, das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale.
Oft ja. Laut einer Markterhebung des ADAC muss die Kamera nach einem Scheibentausch neu kalibriert werden, und viele Hersteller lassen Stoßfänger mit Sensoren nicht reparieren, sondern nur tauschen. Danach müssen Radar und Kamera wieder eingestellt werden. Ob das bei deinem Auto nötig ist, zeigt die Prüfung mit der Hersteller-Diagnosesoftware.
Das hängt vom Schaden und von der Lieferzeit der Teile ab. Den Termin nennen wir dir, sobald die Teile bestellt sind. Mietwagen oder Nutzungsausfall stehen dir für die tatsächliche Reparaturdauer zu, wenn zügig repariert wird.
Nein. Wir arbeiten nur an Porsche, BMW und Mercedes-Benz, dafür mit den Diagnosegeräten und dem Wissen für genau diese drei Marken.
Deine Frage ist nicht dabei?
Ruf an oder schick eine Anfrage, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu deinem Schaden.